Die Wurzeln der Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof liegen in der besonderen Rechtsanwaltschaft beim Reichsgericht. Ihrer Schaffung lag die heute noch gültige Einsicht zugrunde, dass das Revisionsgericht in Zivilsachen seine Aufgaben – die Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen, die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und die Fortbildung des Rechts – angesichts der Breite des Stoffs und der hohen Zahl von Fällen sachgerecht nur erfüllen kann, wenn die Parteien in Zivilsachen vor dem Revisionsgericht durch eine begrenzte Zahl besonders qualifizierter Rechtsanwälte vertreten werden, welche die ihnen übertragenen Streitfälle im Interesse ihrer Mandanten noch einmal unbefangen von dem bisherigen Prozessgeschehen bewerten, sich auf die für die revisionsrechtliche Prüfung wesentlichen Punkte beschränken, bisher nicht oder nicht ausreichend gewürdigte Aspekte herausarbeiten und so zur Qualität der Rechtsprechung der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs beitragen. Dabei sollen sie über die notwendige innere und äußere Unabhängigkeit verfügen, um die Durchführung aussichtsloser Rechtsmittelverfahren abzulehnen (vgl. BGHZ 170, 137, 141 f.).
Unser Büro geht zurück auf Rechtsanwalt Dr. Hermann Büttner, der mit seiner Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof im Jahr 1983 die Kanzlei begründete. Mit dem Eintritt von Dr. Peter Baukelmann im Jahr 1995 wurde das Büro zur Sozietät BÜTTNER & BAUKELMANN erweitert.
Im Jahr 2013 schied Dr. Hermann Büttner nach vielen Jahren erfolgreicher Tätigkeit bei dem Bundesgerichtshof aus Altersgründen aus der Sozietät aus. Gleichzeitig trat Rechtsanwalt Norbert Tretter mit seiner Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof als sein Nachfolger in die Sozietät ein.