Stapel mit Akten

 

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten vor dem Bundesgerichtshof auf allen wichtigen Gebieten des Zivil- und Wirtschaftsrechts. Daneben nehmen wir Tätigkeiten als Schiedsrichter wahr.

Auf der Grundlage unserer forensischen Qualifikation und unserer langjährigen Erfahrung in der Bearbeitung von Revisionsfällen auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts erarbeiten wir eine differenzierte Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels.

Wir verstehen uns nicht als Einzelkämpfer, sondern arbeiten im offenen Austausch mit den Rechtsabteilungen der Mandanten und den Kollegen zusammen, die den Rechtsstreit schon in den Vorinstanzen geführt haben.

Kompetenz

Der Zweck der besonderen Anwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof liegt darin, die Qualität der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Zivilsachen durch eine fachlich hochqualifizierte, unabhängige Anwaltschaft mit besonderer Erfahrung im Revisionsrecht zu fördern. Von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt wird vor allem erwartet, das Zivilrecht in seiner ganzen Breite zu beherrschen und in der Lage zu sein, die Rechtsfälle mit sachlicher Distanz wissenschaftlich zu durchdringen und die revisionsrechtlich relevanten und die Rechtsentwicklung weiterführenden Aspekte herauszuarbeiten (vgl. BGHZ 170, 137, 144).

An diesem Ideal orientieren wir uns. Bei der Bearbeitung unserer Mandate stehen aber nicht akademische Rechtsfragen im Vordergrund. Unser Ziel ist der Erfolg unserer Mandanten im Verfahren vor dem höchsten deutschen Gericht in Zivilsachen.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten vor dem Bundesgerichtshof auf allen wichtigen Gebieten des Zivil- und Wirtschaftsrechts.

Wir sind insbesondere tätig im gewerblichen Rechtsschutz und Patentrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Kapitalanlagerecht, Haftungsrecht der freien Berufe (Arzthaftung, Haftung der Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Architektenhaftung), Staats- und Notarhaftungsrecht, Versicherungsrecht, privaten Baurecht, Insolvenzrecht, Bankrecht und Kartellrecht.

Dabei treten wir auch in Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union auf.

In bedeutsamen Berufungsverfahren werden wir auf Wunsch beratend neben den Prozeßbevollmächtigten unserer Mandanten tätig, um bereits in einem frühen Stadium die Erfolgs­aussichten eines künftigen Revisionsverfahrens zu verbessern und Ansatzpunkte für die Zulassung der Revision aufzuzeigen.

Daneben nehmen wir Tätigkeiten als Schiedsrichter wahr.

Kernkompetenzen:

  • gewerblicher Rechtsschutz
  • Patentrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Haftungsrecht der freien Berufe (Arzthaftung, Haftung der Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Architektenhaftung)
  • Staats- und Notarhaftung
  • Versicherungsrecht
  • privates Baurecht
  • Insolvenzrecht
  • Bankrecht
  • Kartellrecht

kompetenz

Streitkultur

Wir bringen die Sache auf den Punkt.

In Verfahren vor dem Bundesgerichtshof wird üblicherweise von jeder Partei nur ein Schriftsatz eingereicht. Nach unserer langjährigen Beobachtung hängt die Überzeugungskraft einer Rechtsmittelbegründung oder -erwiderung maßgeblich auch davon ab, prägnant das Wesentliche darzustellen, ohne sich in Nebensächlichkeiten zu verlieren. Deshalb bringen wir für unsere Mandanten die Sache auf den Punkt.

Am Anfang unserer Tätigkeit steht eine sorgfältige und detaillierte Prüfung der Sach- und Rechtslage anhand der Gerichtsakten. Dabei ergeben sich vielfach neue Perspektiven und zuvor noch nicht (vertieft) erörterte Rechtsfragen.

Auf der Grundlage unserer forensischen Qualifikation und unserer langjährigen Erfahrung in der Bearbeitung von Revisionsfällen auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts erarbeiten wir eine differenzierte Einschätzung der Erfolgsaussichten (Chancen und Risiken) eines Rechtsmittels. Ist eine Rechtsmittelbegründung oder -erwiderung an den Bundesgerichtshof zu verfassen, leiten wir den Entwurf eines entsprechenden Schriftsatzes unseren Mandanten oder den in der Vorinstanz tätigen Kollegen zur Abstimmung zu. Hat ein Rechtsmittel nach unserer Einschätzung keinerlei Erfolgsaussicht, teilen wir dies mit detaillierter Begründung mit und empfehlen zur Kostenersparnis die Rücknahme des Rechtsmittels.

Bearbeitung von Revisionsfällen

  • sorgfältige und detaillierte Prüfung
  • differenzierte Einschätzung der Chancen und Risiken
  • Rechtsmittelbegründung/
    Rechtsmittelerwiderung

streitkultur

Kooperation

Wir verstehen uns nicht als Einzelkämpfer, sondern arbeiten im offenen Austausch mit den Rechtsabteilungen der Mandanten und den Kollegen zusammen, die den Rechtsstreit schon in den Vorinstanzen geführt haben und mit den Details vertraut sind. Schriftsätze, die wir beim Bundesgerichtshof einreichen, stimmen wir zuvor mit ihnen ab. Auf diese Weise wirkt das Vier-Augen-Prinzip zugunsten unserer Mandanten.

 

kooperation